20.3.2002 |
Die
Segelfluggruppe des KKfL beschließt auf ihrer Mitgliederversammlung,
ihre Aktivitäten in einem eigenständigen Verein weiterzuführen.
Die Segelflieger versammeln sich noch am gleichen Abend zur
Gründungsversammlung des Vereins "Kölner Segelflieger" und
verabschieden die Satzung. |
17.5.2002 |
Die Kölner
Segelflieger werden als eingetragener Verein ins Vereinsregister des
Amtsgerichts Köln eingetragen. |
13.6.2002 |
Das Präsidium des
KKfL beschließt, die Mitglieder des Gesamtklubs auf einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung über die Umwandlung der
Segelfluggruppe in einen eigenständigen Verein entscheiden zu lassen. |
12.9.2002 |
Die
außerordentliche Mitgliederversammlung des KKfL gegrüßt mehrheitlich
die Absicht, die Segelfluggruppe als eigenständigen Verein
weiterzuführen. |
14.12.2002 |
Die
Kölner Segelflieger halten eine außerordentlichen
Mitgliederversammlung, um die Satzung so anzupassen, dass die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit sichergestellt ist. Die aktuelle
Fassung findet sich sich unter "Satzung". |
15.1.2003 |
Das Finanzamt erteilt dem Kölner Segelfieger e.V.
die Anerkennung der
vorläufigen Gemeinnützigkeit. Somit steht nun nichts mehr der
Eigentumsübertragung des Vermögens der Segelfluggruppe des KKfL auf den
neuen Verein im Wege. |
22.9.2003 |
Der Vorstand
der Kölner Segelflieger schließt mit dem Präsidium des Kölner Klub für
Luftsport einen Vertrag, in dem er sich verpflichtet, alle Mitglieder
der Segelfluggruppe ohne Aufnahmegebühren und zu den gleichen
Konditionen wie bisher aufzunehmen. Im Gegenzug überträgt der KKfL das
Fluggerät und Vermögen der Segelfluggruppe auf den Verein Kölner
Segelflieger e.V. |
1.1.2004 |
Die Kölner
Segelflieger nehmen offiziell den Flugbetrieb auf. Mit Beginn der neuen
Saison wird unter dem neuen Namen geflogen. |
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